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   BFH, 29.01.1991 - VII B 174/90   

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https://dejure.org/1991,7978
BFH, 29.01.1991 - VII B 174/90 (https://dejure.org/1991,7978)
BFH, Entscheidung vom 29.01.1991 - VII B 174/90 (https://dejure.org/1991,7978)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 1991 - VII B 174/90 (https://dejure.org/1991,7978)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gründe für eine Regelungsanordnung nach § 114 Abs. 1 S. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) gegen einen Schenkungssteuerbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.04.1989 - VII B 35/85

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BFH, 29.01.1991 - VII B 174/90
    Deshalb sind Umstände, wie die Bezahlung von Steuern, auch wenn sie möglicherweise nach einem Obsiegen im Hauptsacheverfahren zu erstatten wären, eine zur Bezahlung von Steuern notwendige Kreditaufnahme, ein Zurückstellen betrieblicher Investitionen oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. Beschlüsse des Senats vom 30. März 1989 VII B 221/88, bFH/NV 1989, 794, und vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714, m. w. N.).
  • BFH, 30.03.1989 - VII B 221/88

    Anspruch auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Hinblick auf

    Auszug aus BFH, 29.01.1991 - VII B 174/90
    Deshalb sind Umstände, wie die Bezahlung von Steuern, auch wenn sie möglicherweise nach einem Obsiegen im Hauptsacheverfahren zu erstatten wären, eine zur Bezahlung von Steuern notwendige Kreditaufnahme, ein Zurückstellen betrieblicher Investitionen oder eine Einschränkung des gewohnten Lebensstandards für sich allein keine Anordnungsgründe (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. Beschlüsse des Senats vom 30. März 1989 VII B 221/88, bFH/NV 1989, 794, und vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714, m. w. N.).
  • BFH, 15.12.1992 - VII B 131/92

    Aussetzungsfähigkeit der Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes in das

    Die den Anordnungsgrund rechtfertigenden Umstände müssen über die Nachteile hinausgehen, die im Regelfall bei einer Vollstreckung zu erwarten sind (vgl. Beschluß des Senats vom 29. Januar 1991 VII B 174/90, BFH/NV 1991, 695 m.w.N.).
  • FG Sachsen, 15.12.2008 - 3 V 211/08

    Voraussetzungen einer Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3

    Die den Anordnungsgrund rechtfertigenden Umstände müssen über die Nachteile hinausgehen, die im Regelfall bei einer Vollstreckung zu erwarten sind (Beschluss des BFH vom 29. Januar 1991 VII B 174/90, BFH/NV 1991, 695).
  • BFH, 12.05.1993 - I B 15/93

    Anordnungsgrund bei Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1989 VII B 221/88, BFH/NV 1989, 794; vom 4. April 1989 VII B 35/85, BFH/NV 1989, 714; vom 29. Januar 1991 VII B 174/90, BFH/NV 1991, 695), daß an die Voraussetzungen einer Regelungsanordnung strenge Anforderungen zu stellen sind.
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